Rürup-Rente

Rürup-Rente

Seit dem Kalenderjahr 2005 gibt es eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge die Basisrente, die besser als „Rürup-Rente“ bekannt ist. Den Namen gab ihr der Ökonom Bert Rürup, der die Bundesregierung bei der damaligen Rentenreform unterstützte.

Welche Varianten der Rürup-Rente stehen zur Auswahl?

  • Konventionelle Rürup-Renten. Die Versicherungsbeiträge werden im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaften angelegt. Es handelt sich um eine konservative und damit sicherheitsorientierte Basisrente.
  • Index-Renten werden auch als Indexpolicen bezeichnet. Es wird auf die Wertentwicklung eines oder mehrerer Indizes abgestellt. Dadurch, dass der Anleger nicht an der vollen Wertentwicklung der ausgewählten Indizes teilnimmt, besteht für den Versicherungsnehmer bei negativem Indexverlauf auch kein Verlustrisiko.
  • Britische Anbieter. Diese  bieten in der Regel eine Garantie zur Endfälligkeit aber nicht während der Ansparphase an. Dadurch können diese Versicherungsgesellschaften einen deutlich höheren Aktienanteil und damit verbunden eine attraktive Wertentwicklung erzielen.
  • Hybride Rürup-Renten. Ein Teil der Versicherungsbeiträge werden nach Vorgaben des Versicherungsnehmers klassisch im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft und der verbleibende Teil des Versicherungsbeitrages in verschiedene Investmentfonds und bzw. oder ETFs (börsengehandelte Indexfonds) angelegt.
  • Fondsgebundene Rürup-Rente. Diese ist auch als Fondspolice bekannt. Es wird in verschiedene zur Auswahl stehende Investmentfonds und bzw. oder ETFs angelegt. Alternativ bieten große Investmentgesellschaften mit hauseigenen Investmentfonds und unterschiedlichen Garantiezusagen Fondssparpläne an.

Welche Abzugsbeträge kann der Versicherungsnehmer gelten machen?

Der Versicherungsnehmer kann im Kalenderjahr 2020 maximal 90 % der Beiträge zur Basisrente bis zu den aktuellen Höchstbeträgen bei Alleinstehenden in Höhe von 25.046 Euro und bei Verheirateten in Höhe von 50.092 Euro als Sonderausgaben steuerlich gelten machen. Der Sonderausgabenabzug erhöht sich jährlich um zwei Prozentpunkte von 90 % im Kalenderjahr 2020 auf 100 % im Kalenderjahr 2025. Im Kalenderjahr 2025 mindern dann 100 % der Aufwendungen für die Rürup-Rente die Einkünfte, bis zu den dann anzusetzenden Höchstbeträgen.

Bei den vorweg vorgestellten unterschiedlichen Ausprägungen der Rürup-Rente ist es von der Risikobereitschaft, Laufzeit des Vertrages und persönlichen Präferenzen des Vorsorgenden abhängig, welche der vorweg vorgestellten Varianten für den Versicherungsnehmer empfehlenswert ist.

Welche Voraussetzungen müssen für eine staatliche Förderung vorliegen?

Damit die Basisrente staatlich gefördert wird, müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss sich um eine lebenslange monatliche Leibrente handeln, die Auszahlung der Rente darf bei einem Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen. Die Ansprüche aus der Rürup-Rente sind grundsätzlich nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar und kapitalisierbar.

Welche Zuzahlungen sind möglich?

Zusätzlich besteht bei der Basisrente die Möglichkeit, die regelmäßigen Sparbeiträge mit einer jährlichen Zuzahlung aufzustocken und damit gleichzeitig die Rentenansprüche zu erhöhen. Dabei sollten die vorweg aufgeführten jährlich neu festzusetzenden Höchstbeträge aus steuerlichen Gründen nicht überschritten werden.

Vorteile bietet die Rürup-Rente?

Mit der Basisrente lassen sich die nachfolgenden Vorteile für die Versicherten erzielen:

  • Absicherung des Langlebigkeitsrisikos durch den Erwerb einer lebenslangen, kapitalgedeckten Altersvorsorge,
  • Die Basisrente bietet Steuervorteile. Ab dem Jahr 2025 können 100 % der eingezahlten Beiträge für die Rürup-Rente bis zu den zulässigen Höchstbeiträgen steuerlich geltend gemacht werden. Der vollen Besteuerung unterliegen die Auszahlungen aus der Basisrente erst mit einem Rentenbeginn ab dem 01.01.2040,
  • Keine Anrechnung auf das vorhandene Vermögen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II sofern die Rürup-Rente vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II abgeschlossen wurde.
  • In der Ansparphase ist die Rürup-Rente pfändungsgeschützt. In der Leistungsphase besteht ein Pfändungsschutz nur innerhalb der festgelegten Pfändungsfreigrenzen.
  • Der Rentenbeginn ist innerhalb gewisser Grenzen flexibel,
  • Die Integration einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Witwen- und Hinterbliebenenversorgung ist abhängig vom Anbieter möglich.

Welcher Personenkreis ist für die Rürup-Rente geeignet?

Die Basisrente bietet sich insbesondere für Selbständige, Freiberufler und besser verdienende Angestellte an. Für den Personenkreis der Selbständigen ist die Basisrente oftmals die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Aber auch ältere Vorsorgesparer, die etwas für ihre Altersvorsorge machen müssen oder möchten und einer hohen Einkommensteuerprogression unterliegen, können aufgrund der bestehenden steuerlichen Regelungen eine interessante Nachsteuerrendite mit der Rürup-Rente erzielen.

Rufen Sie uns an sofern Fragen zur Basisrente bestehen. Wir stehen Ihnen unter den unten aufgeführten Telefonnummern oder E-Mail-Adressen gerne zur Verfügung.