Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Jede Privatperson sollte im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung sein, um sich gegen mögliche Schadenersatzanprüche nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abzusichern. Analog bietet sich für Gewerbetreibende oder Freiberufler an, nicht ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung tätig zu werden. Abhängig von der gewählten Rechtsform dient die Betriebshaftpflichtversicherung nicht nur zum Schutz des vorhandenen Betriebsvermögens sondern bei Einzelunternehmern und persönlich haftenden Gesellschaftern einer Personengesellschaften auch zum Schutz des vorhandenen Privatvermögens bzw. zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet.

Warum wird eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt?

Zur Absicherung existenzieller Risiken ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Selbständige unverzichtbar. Insbesondere Banken sind bei Existenzgründern zur Kreditvergabe oftmals erst bei Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Versicherungssumme bereit. Aber auch Auftraggeber arbeiten zum eigenen Schutz oftmals nur mit Unternehmern bzw. Unternehmen zusammen, die in der Lage sind, den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Versicherungssumme nachzuweisen.

Was ist ein Personenschaden?

Um einen Personenschaden handelt es sich, wenn die Gesundheit oder das Leben eingeschränkt oder zerstört wurde. Bei einem Personenschaden ist nicht nur Schmerzensgeld zu entrichten, sondern es sind alle mit der Behandlung und Genesung im Zusammenhang stehenden Kosten aufzubringen. Die dabei entstehenden Kosten werden in der Regel von der Krankenversicherung des Geschädigten beglichen und anschließend von dem Schadenverursacher angefordert. Handelt es sich um eine dauerhafte Schädigung oder sogar um einen Todesfall sind gegebenenfalls Renten- und Unterhaltsleistungen an die vom Geschädigten unterhaltsberechtigten Personen (Kinder, Ehefrau, Eltern) zu erbringen.

Was ist ein Sachschaden?

Ein Sachschaden liegt immer dann vor, wenn eine Sache aus dem Vermögen eines Dritten beschädigt oder beendet wurde. Ein möglicher Schadenersatz erfolgt immer in Form einer Geldleistung. Sofern eine Reparatur der beschädigten Sache möglich ist, wird diese von der Versicherungsgesellschaft bis zum Zeitwert der geschädigten Sache an den Geschädigten ausgezahlt. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, wird von der Versicherungsgesellschaft maximal der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes erstattet.

Was ist ein Vermögenschaden?

Es wird zwischen echten und unechten Vermögenschäden unterschieden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung tritt nur bei unechten Vermögenschäden ein. Dabei handelt es sich um Vermögenschäden, die abgeleitet aus Sach- oder Personenschäden entstanden sind. Ein unechter Vermögenschaden liegt beispielsweise dann vor, wenn einem Unternehmer eine Maschine beschädigt wurde. Aufgrund der Ausfallzeit der Maschine kann das geschädigte Unternehmen einen Nutzungsausfall gelten machen. In Höhe des Nutzungsausfalls liegt ein unechter Vermögenschaden vor.

Rufen Sie die unten aufgeführten Ansprechpartner an oder schreiben Sie diesen eine E-Mail sofern Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung bestehen oder Sie einen Versicherungsvergleich wünschen.