Feuerwehr löscht Brand

Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine fehlende Betriebsunterbrechungsversicherung kann insbesondere im  produzierenden Gewerbe die Existenz des Unternehmens oder des Unternehmers im Schadenfall kosten. Bei Risiken wie beispielsweise Feuer denken die meisten Unternehmer sofort an die Kosten eines Wiederaufbaus der Betriebsgebäude oder die Wiederbeschaffung von Einrichtungen, Waren und Vorräten. Das Risiko eines Stillstandes des Betriebes wird von vielen Unternehmern immer noch unzureichend oder gar nicht abgesichert. Die Betriebsunterbrechungskosten können die Kosten für den Wiederaufbau des Betriebsgebäudes inklusive Einrichtungen und Waren im Schadensfall übertreffen. Bei einer Betriebsunterbrechung laufen die Kosten weiter und die Gewinne fallen weg, wenn nichts hergestellt und verkauft werden kann. Aus diesem Grunde bietet sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung an, mit der Sie diese schwierigen Zeiten finanziell überstehen können.

Welche Risiken sichert eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab?

Mit dem Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung werden die nachfolgenden Betriebsausgaben und Gewinne abgesichert:

  • Löhne und Gehälter,
  • Mieten und Pachten,
  • Leasing- und Finanzierungsraten,
  • Versicherungsbeiträge,
  • Anmietung von Lagerhallen, Büros oder Ausweichquartieren,
  • Nicht erwirtschaftete Betriebsgewinne.

Der durch eine Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Betriebsausgaben werden in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Eintritt des Sachschadens ersetzt. Jeweils nach der Struktur des Unternehmens ist es oftmals auch empfehlenswert, eine längere Haftzeit über die 12 Monate hinaus mit der Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren.

Was ist eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Bei der so genannten kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung (Klein-BU) übernimmt die Versicherungsgesellschaft das gesamte Unterbrechungsrisiko durch Sachschäden wie beispielsweise

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Einbruchdiebstahl und
  • Sturm bzw. Hagel.

Bei der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung (Klein-BU) ist in der Regel Versicherungssummen bis zu 1 Mio. Euro versicherbar. Die Klein-BU kann immer nur mit einer der vorweg aufgeführten Sachversicherungen abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme stimmt mit der für die Sachversicherung überein. Ist absehbar, dass der Jahresumsatz des Unternehmens den Wert der Klein-BU übersteigt, ist eine Überprüfung der Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung ratsam.

Was ist eine mittlere und große Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die so genannte mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (Mittlere BU-Versicherung) und die große Betriebsunterbrechungsversicherung auch als (Groß-BU-Versicherung) bezeichnet, basieren auf eigenständigen Versicherungsverträgen und können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden als die vorweg aufgeführte Klein-BU. Im Schadensfall übernimmt die Versicherungsgesellschaft, im Unterschied zur kleinen BU-Versicherung, im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Zuschläge für Schichtarbeit und Überstunden, die durch die Betriebsunterbrechung entstehen.

Wann beginnt und endet die Haftzeit?

Die Haftzeit einer Betriebsunterbrechungsversicherung beginnt, wenn die wirtschaftlichen Folgen des Sachschadens eingetreten sind. Die wirtschaftlichen Folgen müssen nicht zeitgleich mit dem Sachschaden eingetreten sein. Die Haftzeit endet, wenn der Betrieb seine volle Wirtschaftskraft wiedererlangt hat, spätestens jedoch mit dem Ablauf des Versicherungsschutzes und damit in vielen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Haftzeit von 12 Monaten. Wie bereits ausgeführt kann bei Bedarf auch eine längere Haftzeit mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart werden.

Welche Versicherungssumme ist empfehlenswert?

Der Versicherungsnehmer sollte auf die richtige Höhe der Versicherungssumme achten. Bei einer zu geringen Versicherungssumme, ist der Versicherungsschaden bei einer Betriebsunterbrechung nicht im vollen Umfang versichert. Bei einer zu hohen Versicherungssumme ist der Unternehmer mit Versicherungsbeiträgen belastet, denen im Schadensfall keine entsprechenden Versicherungsleistung gegenüber stehen. Im Schadensfall werden von den Versicherungsgesellschaften immer nur die nachgewiesenen Kosten erstattet. Aus diesem Grund sollte der Unternehmer seine Kosten so genau wie möglich ermitteln und in regelmäßigen Abständen auch überprüfen, ob die Versicherungssumme noch angemessen ist.

Was bedeutet der Abschluss einer Nachhaftungsklausel?

Hilfreich kann eine Nachhaftungsklausel in der Betriebsunterbrechungsversicherung sein. In diesem Fall ersetzt die Versicherungsgesellschaft auch Schäden in der Betriebsunterbrechungsversicherung, die bis 30 Prozent über der abgeschlossenen Versicherungssumme liegen.

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