Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung

Im Kalenderjahr 2002 beschloss die damalige rot-grüne Bundesregierung, daß jedes Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung das Recht hat, Teile seines Gehaltes bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen in Beiträge für die betriebliche Altersversorgung (bAV) steuer- und  sozialversicherungsfrei umzuwandeln. Ausgearbeitet wurde dieses Vorhaben vom damaligen Bundesfinanzminister Hans Eichel. Im Gegensatz zum ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester und dem früheren Regierungsberater Bert Rürup konnte sich die so genannte „Eichel-Rente“ umgangssprachlich nicht durchsetzen. Das lag vermutlich auch daran, dass Hans Eichel aufgrund der hohen zu erwartenden Steuerausfälle nur halbherzig hinter seinem Vorhaben der betrieblichen Altersvorsorge stand. Das Alterseinkünftegesetz brachte zum 01.01.2005 weitere Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Für alle seit diesem Stichtag abgeschlossenen Verträge gilt das Prinzip der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, die Rentenzahlungen unterliegen erst mit der Auszahlung dem persönlichen Einkommmensteuersatz des Versorgesparers.

Miri und die baV

Video zur betriebliche Altersvorsorge

Welche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung werden angeboten?

Zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung gehören:

  1. Direktzusage (Pensionszusage),
  2. Unterstützungskasse,
  3. Pensionskasse,
  4. Pensionsfonds und
  5. Direktversicherung.

Wer gehöhrt in der betrieblichen Altersversorgung zum Kreis der Berechtigten?

Zum Kreis der Berechtigten einer betrieblichen Altersvorsorge gehören neben unbefristet angestellten Mitarbeitern auch Geschäftsführer, Teilzeitkräfte, Auszubildende und Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag. In Ausnahmefällen können sogar von einem Unternehmen beschäftigte Selbständige eine betriebliche Altersvorsorge erhalten.

Seit wann ist ein Arbeitgeberzuschuss in der  betrieblichen Altersversorgung verpflichtend?

Seit dem 01. Jan. 2019 müssen bei Neuabschlüssen in der betrieblichen Altersvorsorge Arbeitgeber verpflichtend einen Arbeitgeberzuschuss in die bAV entrichten. Im Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde festgehalten, dass Arbeitgeber, die durch die Entgeltumwandlung von Mitarbeitern Sozialversicherungsbeiträge einsparen, den vom Arbeitgeber eingesparten Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung in pauschalierter Form in Höhe von 15 Prozent des Umwandlungsbetrages maximal die erzielte Steuerersparnis zugunsten seines Arbeitnehmers an die durchzuführende Vorsorgeeinrichtung weiter leitet. Diese Regelung gilt für alle ab dem 01.01.2019 neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungen über die Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Für die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse besteht damit noch keine Verpflichtung auf einen Arbeitgeberzuschuss. Für vor dem 01.01.2019 abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen ist erst ab dem 01.01.2022 ein entsprechender Arbeitgeberzuschuss zu den vorweg aufgeführten Durchführungswegen der Direktversicherung zu entrichten.

Besteht ein Rechtsanspruch auf eine  Entgeltumwandlung und was ist dabei zu beachten?

Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber, einen Teil seiner Vergütung für die Entgeltumwandlung zu verwenden. Hierfür muss der Arbeitnehmer bereit sein, Teile seines Lohnes oder Gehaltes in die vorweg aufgeführten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung einzuzahlen. Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung ist von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung auf acht Prozent gestiegen. Der zusätzliche steuerliche Höchstbetrag von maximal 1.800 Euro wurde abgeschafft. Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag liegt unverändert bei vier Prozent.

Wann erfüllt das Unternehmen den Rechtsanspruch seines Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung?

Bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersvorsorge können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf einen der fünf Durchführungswege verständigen. Den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt das Unternehmen bereits, wenn es entweder eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds als Durchführungsweg anbietet. Bei der Auswahl hat der Arbeitgeber das letzte Wort. Verzichtet der Arbeitgeber darauf, seinen Mitarbeitern einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten, kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Übertragung seiner betrieblichen Altersversorgung und was ist dabei zu beachten?

Das Alterseinkünftegesetz regelt zum 01. Januar 2005 die Portabilität (Übertragbarkeit) von erteilten Zusagen in den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds. Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann das angesammelte Kapital, wenn es die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung nicht übersteigt, ohne steuerrechtliche Nachteile auf ein vom neuen Arbeitgeber bestimmtes externes Versorgungssystem übertragen werden. Dieses übernimmt den Vorsorgebetrag und legt die Konditionen der neuen Zusage fest. Der Arbeitnehmer muss innerhalb eines Jahres nach seinem Ausscheiden dem früheren Arbeitgeber mitteilen, ob er zu einem anderen Träger der betrieblichen Altersversorgung wechseln möchte.

Wie sicher ist die betriebliche Altersversorgung?

Obwohl Unternehmensinsolvenzen in Deutschland keine Seltenheit sind, ist die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer verhältnismäßig sicher. Zunächst haftet der Arbeitgeber für die zugesagten Ansprüche auf eine betriebliche Altersvorsorge. Wird der Arbeitgeber zahlungsunfähig, springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bei den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds ein. Der Pensionsfonds ist sogar doppelt abgesichert, denn er untersteht zusätzlich der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdientleistungsaufsicht (BaFin), die auch die Geschäfte der Pensionskassen und Direktversicherungen der Lebensversicherer überwacht.

Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersversorgung?

Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung liegen in der Stundung und bzw. oder Befreiung der eingezahlten Vorsorgebeiträge des Vorsorgesparers bei seiner  Einkommensteuer und seinen Sozialversicherungsbeiträgen. Zusätzlich ist der Arbeitgeber mittlerweile zu einem Arbeitgeberzuschuss auf den Versicherungsbeitrag in Höhe von 15 Prozent gesetzlich verpflichtet, der sich ebenfalls positiv auf die spätere Betriebsrente auswirkt. Mit der betrieblichen Altersvorsorge kann die Absicherung weiterer biometrischer Risiken, wie die Berufsunfähigkeit, Absicherung von Ehepartnern (Witwen- oder Witwerrente) und Kinder (Waisenrente) vorgenommen werden.

Die betriebliche Altersvorsorge ist bei vielen Angestellten und Arbeitern eine interessante Möglichkeit, um die vorhandene Versorgungslücke in der Altersvorsorge zu verringern oder gegebenenfalls ganz zu schließen.

Rufen Sie uns an sofern Fragen zur betrieblichen Altersversorgung bestehen. Wir stehen Ihnen unter den unten aufgeführten Telefonnummern oder E-Mail-Adressen gerne für Rückfragen zur Verfügung.