Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

In der Berufshaftpflichtversicherung sind im Vergleich zur Betriebshaftpflichtversicherung echte Vermögensschäden abgesichert. Aus diesem Grund wird diese Versicherung auch als eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. In dieser kann optional auch die Absicherung von Personen-, Sach- und unechten Vermögensschäden und damit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit aufgenommen werden.

Wovor schützt Sie eine Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Folgen einer fehlerhaften Berufsausübung. Damit vor der Haftung mit Ihrem Betriebs- und Privatvermögen bzw. einem nicht ausgeglichenen Vermögensschaden bei Ihrem Mandanten bzw. Patienten. Sie sollten aber zusätzlich nicht auf die Absicherung von Personen-, Sach- und daraus resultierenden unechten Vermögensschäden in der Berufshaftpflichtversicherung verzichten. Insbesondere bei Ärzten und Apothekern ist auch die Absicherung von Personenschäden dringend zu empfehlen.

Für welche Berufe ist der Abschluss verpflichtend?

Für die nachfolgenden Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um seinen Beruf ausüben zu können:

  • Ärzte,
  • Rechtsanwälte,
  • Apotheker,
  • Architekten,
  • Ingenieure,
  • Berufsbetreuer,
  • Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Notare
  • und viele mehr.

Bei den vorweg aufgeführten Berufen ist der echte Vermögensschaden die häufigste Schadenursache und ist deshalb zwingend abzusichern. Bei einem echten Vermögensschäden liegt ein finanzieller Nachteil vor, der durch einen Freiberufler bei seinem Mandanten oder Patienten verursacht wird. Beispiele dafür sind, der Rechtsanwalt versäumt eine Frist vor dem Gericht. Der Steuerberater vergisst den Ansatz von Werbungskosten oder Sonderkausgaben in der Steuererklärung. Der Notar gibt fehlerhafte Hinweise zu einer Vertragsgestaltung, die zu einer höheren Steuerbelastung beim Mandanten führt.

Im Schadensfall weist die Berufshaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche zurück und begleicht berechtigte Ansprüche Ihrer Mandanten bzw. Patienten. Das Abweisen unberechtigter Schadenersatzansprüche wird auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet.

Rufen Sie uns an oder senden Sie den unten aufgeführten Ansprechpartnern eine Nachricht, sofern Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung bzw. zur Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bestehen oder Sie einen Versicherungsvergleich wünschen.