Inhaltsversicherung

Betriebsinhaltsversicherung

Die Betriebsinhaltsversicherung wird auch als Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Praxisinhaltsversicherung oder Firmeninhaltsversicherung bezeichnet. Mit den vorweg aufgeführten Bezeichnungen ist aber ein identischer Versicherungsumfang  gemeint.

Welche Risiken werden durch die Betriebsinhaltsversicherung abgesichert?

Wie die Hausratversicherung die Gegenstände des privaten Haushaltes absichert, sichert die Betriebsinhaltsversicherung entsprechend den betrieblichen Erfordernissen die Gegenstände eines Unternehmens oder einer Praxis gegen die nachfolgenden Gefahren ab:

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Einbruchdiebstahl mit Vandalismus,
  • Sturm/Hagel,
  • unbenannte Gefahren und
  • Elementarschäden

Bei dem Baustein unbenannte Gefahren handelt es sich um eine Kombination aus den üblichen vorweg aufgeführten Absicherungen und einer Allgefahrendeckung. Bei der Allgefahrendeckung ist in der Regel alles versichert, was in den Versicherungsbedingungen nicht gesondert ausgeschlossen ist. Mit dem optionalen Einschluss beispielsweise einer technischen Versicherung fällt der Versicherungsumfang der Inhaltsversicherung umfangreicher aus, als bei der Hausratversicherung. Die Betriebsinhaltsversicherung kann in vielen Regionen auch um einen Schutz gegen Elementarschäden erweitert werden. Dieser bietet einen zusätzlichen Versicherungsschutz gegen die nachfolgenden Gefahren:

  • Überschwemmung,
  • Rückstau,
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck,
  • Lawinen und
  • Vulkanausbruch

Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird unter einer Überschwemmung die Überflutung des Grund und Bodens am Versicherungsort durch die Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern oder durch starke Niederschläge in Form von Regen, Schnee, Hagel oder Graupel verstanden. Grundsätzlich nicht durch den Elementarschutz der Betriebsinhaltsversicherung abgesichert sind Schäden durch das Grundwasser oder durch eine Sturmflut.

Für welche Gewerbetreibende und Freiberufler ist die Betriebsinhaltsversicherung empfehlenswert?

Eine Betriebsinhaltsversicherung ist insbesondere für Gewerbetreibende und Freiberufler empfehlenswert, die ein Anlage- und Umlaufvermögen besitzen, dass im Schadensfall nicht mit eigenen finanziellen Mitteln ersetzt werden kann oder soll. Bei der Betriebs- oder Praxisunterbrechnungsversicherung muss sich der Selbständige bzw. Freiberufler die Frage stellen, was passiert, wenn eines der vorweg beschriebenen Risiken eintreten wird? Kann oder soll dieses Risiko durch finanzielle Reserven im Unternehmen oder bei den Inhabern des Unternehmens aufgefangen oder durch eine Versicherung abgedeckt werden?

Welche Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren gewerblichen Versicherungen bieten sich an?

Bei vielen Selbständigen und Freiberuflern ist die Kombination einer Betriebsinhaltsversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei Praxen auch als eine Praxisunterbrechungsversicherung bezeichnet wird, anzuraten. Sollte beispielsweise nach einem Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel oder Elementarschäden die betriebliche Produktion oder die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden, wird neben der Miete auch die laufenden Kosten für Mitarbeiter, Versicherungen, Tilgung, Zins, entgangener Gewinn usw. durch die Versicherung erstattet.

Rufen Sie uns unter den unten aufgeführten Telefonnummern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail sofern Fragen zur Betriebsinhaltsversicherung bestehen oder ein Versicherungsvergleich von Ihnen gewünscht wird.