Entgegen der Erwartung der meisten Menschen, sind es nicht mehrheitlich Unfälle, sondern vor allem Krankheiten, die zu so starken Einschränkungen führen, dass man über bestimmte körperliche Fähigkeiten nicht mehr verfügt.
Erhebliche Kosten können anstehen, wenn Sie gegebenenfalls Ihre Umgebung an eine eventuelle Behinderung anpassen oder eine Haushaltshilfe einstellen müssen.
Die Grundfähigkeitsversicherung stellt eine Basisversorgung im Bereich der Arbeitskraftabsicherung dar und ist an keine berufsbezogenen Komponenten im Leistungsfall gekoppelt.
Sie zahlt immer dann die vereinbarte Rente, wenn der Versicherte bestimmte Fähigkeiten des täglichen Lebens wie zum Beispiel sehen oder gehen verloren hat.
Hierfür gibt es einen Fähigkeiten – Katalog nach dem die Schwere der verlorenen Fähigkeiten bewertet wird. Leistungspflicht besteht auch dann, wenn man die Pflegestufe (abhängig vom Produktanbieter) erreicht hat.