In Deutschland wird unterschieden zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Ungefähr 86 % der in Deutschland lebenden Einwohner sind Mitglied einer gesetzlichen und gut 10 % haben sich einer privaten Krankenversicherung angeschlossen. Der verbleibende Rest ist entweder gar nicht gegen Krankheit versichert oder hat sich dem dritten Weg einer Solidargemeinschaft angeschlossen.
Welche Entwicklung machte die gesetzliche Krankenversicherung?
Die GKV wurde im Jahre 1883 durch Otto von Bismarck eingeführt. Zunächst bestand die Versicherungspflicht nur für Arbeiter. Im Kalenderjahr 1911 wurde die Krankenversicherungspflicht auch auf Angestellte ausgeweitet.
Wovon hängt die Versicherungsprämie in der privaten Krankenversicherung ab?
Für Bevölkerungsgruppen mit höherem Einkommen und für Selbständige entwickelten private Krankenversicherungsgesellschaften entsprechende Versicherungsangebote. Bei diesen Versicherten wird entsprechend des persönlichen Risikos eine Versicherungsprämie festgelegt. Das bedeutet, die Versicherungsprämie ist abhängig vom Alter, Gesundheitszustand und dem Umfang der benötigten Versicherungsleistungen.
Wie wird der Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt?
Anders als in der PKV zahlen alle Versicherten in der GKV einen festen Versicherungsbeitrag unabhängig davon, ob die Versicherten alt oder jung, krank oder gesund sind. Der Versicherungsbeitrag wird im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung nicht risikoabhängig ermittelt sondern ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze abhängig von der Höhe des Einkommens der versicherten Person. Der Beitragssatz beinhaltet eine Umverteilungskomponente für Geringverdiener und beitragsfrei mitversicherte Personen. Die GKV finanziert sich über eine Umlage. Die Umlagefinanzierung bedeutet für die Versicherten, dass keine Altersrückstellungen gebildet werden und deshalb die Entwicklung des Beitragssatzes entscheidend beeinflusst wird von der Entwicklung der Anzahl der Mitglieder und deren Einkommen.
Was ist die Krankenversicherung der Rentner?
Mit dem Rentenbeginn findet oftmals ein automatischer Wechsel des Versicherten von der GKV in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) statt. Die KVdR ist eine Pflichtversicherung. In dieser werden Personen versichert, die über einen bestimmten Zeitraum Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Der Krankenversicherungsbeitrag für Rentner berechnet sich nach dem allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von aktuell 14,60 %. Dieser Beitrag wird jeweils zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger und der versicherten Person getragen. Sofern durch die Krankenkasse ein Zusatzbeitrag festgelegt wird, ist dieser ebenfalls zu gleichen Anteilen zwischen dem Rentenversicherungsträger und der versicherten Person aufzuteilen.
Für welche Personen gilt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung?
- Abhängig Beschäftigte, die gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld I und II, Rentenbezüge, Krankengeld u.s.w.)
- Familienangehörige von Pflichtversicherten unter bestimmten Voraussetzungen.
Welche Sonderreglung besteht für frei schaffende Künstler, Publizisten und Studenten?
Eine Sonderregelung gilt noch für frei schaffende Künstler bzw. Publizisten und Studenten. Bei frei schaffenden Künstlern und Publizisten besteht die Möglichkeit, das Krankheitsrisiko zu sehr attraktiven Bedingungen über die Künstlersozialversicherung abzusichern. Stundenten sind in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versicherungspflichtig.
Welcher Personenkreis hat die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern?
Darüber hinaus besteht für den nachfolgenden Personkreis die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern:
- Selbständige,
- Bezieher von Einkünften über der Jahresarbeitsentgeltgrenze,
- Personen nach dem Ende der Versicherungspflicht (geschiedene Ehepartner, Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld u.s.w.).
Ohne vorherige Mitgliedschaft in der GKV können der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise Selbständige, Beamte, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger nicht beitreten.
Was wird unter der allgemeinen Krankenversicherungspflicht verstanden?
Seit dem 01. Januar 2009 besteht in Deutschland die so genannte Allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen das Risiko Krankheit versichern.
Für welche Personen ist ein Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich?
Ein Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist möglich, wenn die jährlich anzupassende Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Diese beträgt 62.550 € ab dem Kalenderjahr 2020. Bei einem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze wird Ihnen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine freiwillige Mitgliedschaft angeboten. Alternativ besteht die Möglichkeit, zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln.
Rufen Sie uns an sofern Fragen zur Krankenversicherung bestehen. Wir stehen Ihnen unter den unten aufgeführten Telefonnummern oder E-Mail-Adressen gerne zur Verfügung.