Die private Krankenversicherung für Beamte stellt für diese Berufsgruppe eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Diese beinhaltet sämtliche Leistungen einer Krankenvollversicherung kostet aber aufgrund des Anspruchs auf Beihilfe – der auch als Restkostenzuschuss bezeichnet wird – einen deutlich geringeren Krankenversicherungsbeitrag im Vergleich zu einer Krankenvollversicherung ohne Beihilfe. Grundsätzlich sind sämtliche Beschäftigte im Beamtenverhältnis aufgrund ihres Status versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund dieser Versicherungsfreiheit kann sich der Beamte für eine gesetzliche Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied oder eine private Krankenversicherung entscheiden.
Wer ist in der privaten Krankenversicherung für Beamte mit welchem Beihilfeanspruch versichert?
In der privaten Krankenversicherung für Beamte sind Beamte und die nicht berufstätigen Familienangehörigen beihilfeberechtigt. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht übernimmt der Dienstherr – Bund oder Bundesländer – einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung. Dieser unentgeltliche Zuschuss des Dienstherren zu den Gesundheitskosten seiner Bediensteten wird auch als Beihilfe bezeichnet. Die Beihilfe übernimmt einen bestimmten prozentualen Anteil an den Krankheitskosten und ist abhängig vom Familienstand und dem jeweiligen Beihilfesystem des Landes oder des Bundes. In der Regel kommen die nachfolgenden Beihilfestufen zur Anwendung:
- Aktive Beamte 50 %
- Aktive Beamte mit zwei zu berücksichtigenden Kindern 70 %
- Berücksichtigungsfähige Ehegatten 70 %
- Pensionäre 70 %
- Kinder 80 %
Was ist beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte zu beachten?
- Bei der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung kommt die Beihilfe zur Anwendung.
- Durch die Beihilfeberechtigung ist der Abschuss einer so genannten Restkostenversicherung – nicht durch Beihilfe abgedeckte Krankheitskosten – ausreichend.
- Es können sehr umfangreiche, über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende medizinische Leistungen mit einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden.
- Viele private Krankenversicherungen bieten spezielle Beihilfetarife in der Regel zu deutlich niedrigeren Versicherungsprämien im Vergleich zum Versicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung an.
Was sichert der Ergänzungstarif ab?
Damit der Versicherungsnehmer nicht mit den so genannten „nicht beihilfefähigen Kosten“ belastet wird, empfiehlt es sich bei einer privaten Krankenversicherung für Beamte einen entsprechender Ergänzungstarif abzuschließen. Der Tarif dient zur Schließung der Absicherungslücken, die in der Vergangenheit durch Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung entstanden sind. Mit diesem Tarif wird die Differenz zwischen der Beihilfe und den anfallenden Krankheitskosten in der Regel abgedeckt. Es ist nicht voraussehbar, welche zukünftigen Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung noch anstehen werden. Um eine spätere Versorgungslücke zu vermeiden, bietet sich ein Ergänzungstarif an.
Was ändert sich mit der Pensionierung des Beamten bei der Beihilfe?
Mit der Pensionierung des Beamten erhöht sich die Beihilfe auf 70 % der anfallenden Krankheitskosten. Parallel dazu verringert sich der Anteil der privaten Krankenversicherung auf 30 % der anfallenden Krankheitskosten. Dieser Vorgang geht in der Regel mit einer Verringerung des Versicherungsbeitrages des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung einher.
Beim Versicherungsvergleich einer privaten Krankenversicherung für Beamte machen insbesondere die umfangreichen und vom Leistungsumfang deutlich voneinander abweichenden Tarife und Unternehmenskennzahlen der am Markt tätigen privaten Krankenversicherungsgesellschaften eine fachkundige Beratung und Unterstützung erforderlich.
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Entscheidet sich der Beamte für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt in den meisten Bundesländer der Beihilfeanspruch des Dienstherren. In diesem Fall ist von dem Versicherten der Beitragshöchstsatz zu entrichten. Das bedeutet, die Beamten müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen Versicherungsbeitrag in Höhe von aktuell 14,60 Prozent zuzüglich eines abhängig von der gesetzlichen Krankenkasse individuellen Zusatzbeitrages aus eigenen Mitteln finanzieren. Der Beihilfeanspruch entfällt somit vollständig. Das hängt damit zusammen, dass die Ärzte bei gesetzlich Versicherten keine Liquidationen oder Quittungen über ihre erbrachten Leistungen erstellen, die bei der Beihilfestelle zur Erstattung einzureichen sind. Sollte sich der Versicherungsnehmer für eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung entscheiden, muss sich dieser von einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Diese Befreiung ist unwiderruflich. In Hamburg wird seit dem Kalenderjahr 2018 ein Zuschuss für gesetzlich krankenversicherte Beamte entrichtet. Das Bundesland Thüringen führt ab dem 01.01.2020 eine sogenannte „pauschale Beihilfe“ ein. Das bedeutet, das Bundesland Thüringen übernimmt ab Januar 2020 die Hälfte der Kosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur für kinderreiche Beamte und bzw. oder Risikozuschläge aufgrund von Erkrankungen bzw. Vorerkrankungen eine Alternative zu der privaten Krankenversicherung.
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