Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung

Die Firmenrechtsschutzversicherung wird analog auch als gewerbliche Rechtsschutzversicherung oder Betriebsrechtsschutzversicherung bezeichnet. Die Firmenrechtsschutzversicherung findet Anwendung bei Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern. Bei Interesse können auch die Familienmitglieder von Selbständigen und Freiberuflern mit abgesichert werden. Dabei werden in der Regel die Gerichtskosten inklusive der Kosten für Anwälte und Gutachter übernommen.

Warum wird eine Firmenrechtsschutzversicherung benötigt?

Die gesetzlichen Regelungen in den verschiedenen Rechtsgebieten sind sehr umfangreich und unübersichtlich. Aus diesem Grunde ist die Gefahr von Fehlern und daraus resultierenden Rechtsverstößen bei Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmen groß. Entsteht daraus ein Streit und lässt sich dieser nicht außergerichtlich beilegen, bleibt für viele der Streitparteien nur der Weg vor das Gericht, um die eigenen Interessen durchzusetzen. Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung wird der Versicherungsnehmer bei langwierigen Verfahren über mehrere Instanzen und einem höheren Streitwert vor einem nicht überschaubaren und oftmals auch Existenz gefährdenen Kostenrisiko geschützt.

Welchen Versicherungsumfang bietet die Firmenrechtsschutzversicherng an?

Der Versicherungsschutz der gewerblichen Rechtsschutzversicherung umfasst dabei überwiegend die Rechtsgebiete Arbeitsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz, Versicherungsvertragsrechtsschutz und Sozialgerichtsrechtsschutz.

Sind vertragliche Streitigkeiten in der Firmenrechtsschutzversicherung abgesichert?

Für viele Berufsgruppen ist der Bereich der vertraglichen Streitigkeiten über eine Firmenrechtsschutzversicherung nicht versicherbar. Insbesondere Streitigkeiten mit den Lieferanten bzw. Abnehmern sind – bis auf wenige Ausnahmen – in vielen Rechtsschutzpolicen ausgeschlossen. Einige Rechtsschutzversicherer bieten aber einen abgeschwächten Vertragsrechtsschutz an. Dieser bietet Deckung für die sogenannten Hilfs- und Investitionsgeschäfte. Hierunter fällt beispielsweise der Kauf oder Verkauf von Büro- und Geschäftseinrichtungen. Der Versicherungsschutz wird von der Rechtsschutzversicherung gewährt, solange dieser An- und Verkauf nicht als Hauptgeschäft sondern als Hilfsgeschäft vom Versicherungsnehmer ausgeübt wird. Neben dem Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte bieten die Versicherungsgesellschaften immer mehr Unterstützung beim Eintreiben von ausstehenden Forderungen (Forderungs-Rechtsschutz) an. Einige Rechtsschutzversicherer bieten einen preiswerter Zugang zu Inkassounternehmen bzw. die Unterstützung durch Inkassoabteilungen an.

Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen jedes Einzelnen sollte vor dem Abschuss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung die möglichen individuellen Risiken eines Unternehmens, Selbständigen oder Freiberuflers genau geprüft werden, um sicherzugehen, dass die wichtigsten vorhandenen Risiken durch die Rechtsschutzversicherung auch abgesichert sind.

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