Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Nicht nur für Sportskanonen!
Die gesetzliche Unfallversicherung

Jeder kennt es: Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Ein falscher Schritt, man rutscht aus und stürzt auf der Treppe. Meist bleibt es beim Schreck, denn viele Unfälle verlaufen glücklicherweise glimpflich. Doch häufig führen Unfälle auch zu schweren Verletzungen.

Rund 60 Prozent aller Unfälle passieren bei Freizeitaktivitäten und zu Hause – bei Kindern sind es sogar 80 Prozent. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt jedoch für diese Freizeitunfälle nicht auf, da sie nur für Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin zuständig ist. Gut, wenn Sie mit einer privaten Unfallversicherung vorgesorgt haben.

Für wen ist die Private Unfallversicherung?

Video zur Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.

Sie mindert die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall.

Leistungsumfang individuell und umfassend

Die private Unfallversicherung springt sowohl bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit ein. Je nach Versicherung können unterschiedliche Hauptleistungen vereinbart werden: Einmalzahlung bei Invalidität oder Unfalltod, Kranken­haustage- und Genesungsgeld, Unfallrente.

Die Invaliditätsleistung wird in der Regel dann ausgezahlt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten durch einen Unfall dauerhaft eingeschränkt ist. Wurde eine Todesfallleistung vereinbart, wird sie an die Hinterbliebenen ausbezahlt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an dessen Folgen­ verstirbt. Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Übergangs­leistungen unterstützen den Verletzten finanziell bei den notwendigen Heilbehandlungen.

In der privaten Unfallversicherung sind regelmäßig ­weitere Leistungsarten automatisch mitversichert, z. B. kosmetische Operationen, Bergungskosten, Sofortleistungen bei schweren Verletzungen.

  • Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung), Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird.
  • Todesfallleistung: Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken.
  • Verschiedene Tagegelder: Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z.B.
    • Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld – für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Regel gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier – Berücksichtigung finden).
    • Unfall-Krankentagegeld – Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen.
  • Unfallrente: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.
  • Übergangsleistung: Eine durch Unfall erworbene Invalidität ist nicht immer dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung.

Ersetzt eine Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Unfallschutz greift schon ab der kleinsten dauerhaften Beeinträchtigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verunglückte seinen Beruf ausüben kann oder nicht. Denn die Höhe der Leistung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad. Außerdem werden diese Leistungen unabhängig von anderen bestehenden Versicherungen gewährt. Eine private Unfallversicherung ersetzt also die Berufsunfähigkeits­versicherung nicht und sollte auf jeden Fall ergänzend abgeschlossen werden.

Leidet beispielsweise ein Büroangestellter infolge eines Unfalls an einer Gehbehinderung und kann seinen Beruf unter Umständen weiter ausüben, so erhält er keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Unfallversicherung betrachtet dagegen nur die Einschränkung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit und zahlt.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Jeder Versicherte sollte seinen individuellen Versicherungs­bedarf ermitteln. Die Versicherungssumme für den Fall der Invalidität lässt sich mithilfe einer Faustformel schätzen: vereinbaren Sie mindestens das Dreifache des Bruttojahres­einkommens. Damit können Sie nicht nur den gewohnten Lebensstandard sichern, sondern auch wichtige Zusatzlasten wie den behindertengerechten Ausbau der Wohnung tragen.

Manche Versicherungsgesellschaften bieten zusätzlich eine so genannte Progressionsstaffel an. Bei Invalidität steigt dann die Entschädigungssumme überproportional zum Grad der Invalidität, da auch überproportionale Kosten gedeckt werden müssen.

Die Beiträge für eine private Unfallversicherung hängen somit von den vereinbarten Leistungsbausteinen und der Versicherungssumme ab. Ein sehr gutes Versicherungspaket für einen Erwachsenen ist bereits ab 150 Euro im Jahr zu haben.

Leistungen einer privaten Unfallversicherung

Versicherungsschutz für Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt

  • Leistung bei unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigungen
  • Absicherung bei teilweiser oder vollständiger Invalidität
  • Erstattung unfallbedingter Bergungskosten
  • Leistung für kosmetische Operationen nach Unfällen
  • Todesfallleistung für die Hinterbliebenen möglich
  • Schutz rund um die Uhr, weltweit
  • Leistung erfolgt unabhängig von der beruflichen Tätigkeit

Laut Statistik ereignet sich in der Bundesrepublik Deutschland alle vier Sekunden ein Unfall. Gegen die körperlichen Folgen eines solchen Unfalls kann man sich natürlich kaum schützen, aber gegen die finanziellen Folgen schon. Die im Invaliditätsfall geleisteten Zahlungen stehen Ihnen frei zur Verfügung, egal ob der Umbau der eigenen Wohnung notwendig wird oder eine langwierige Behandlung finanziert werden muss.

Wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Versicherungspakets für Ihre Unfallvorsorge.

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